Als Hochschulsekretärin finde ich mich recht häufig in Situationen, wo ich völlig auf mich allein gestellt, gezwungen bin, meine Rechte zu vertreten. Nicht selten fällt dies in Konfrontation mit dem direkten Vorgesetzten sehr schwer, will man doch das gute Verhältnis nicht ohne Not aufs Spiel setzen.
Briefmarken? Gibt es nicht an der Uni, jedenfalls nicht schnell mal eben (ich sage nur: UNIKAT). Da es -wieder einmal- eilte, ob zu Recht oder nicht, kann ich ja nicht beurteilen, mussten die Briefmarken her. Also per Internet bestellen und fix mal eben ausdrucken. Der Prof. gab seine Bank-Zugangsdaten, damit ich den Bezahlvorgang abschließen konnte. Aber ich hätte dann seine Bankzugangsdaten, ich kann sie ja nicht auf Befehl wieder vergessen. Er meinte auch noch ganz süffisant: nicht dass Sie dann heute Abend bei e-bay ganz viel bestellen! Er hat es sicherlich spaßhaft gemeint. Aber bei Geld hört bei mir der Spaß auf. Ich habe es abgelehnt und ihn gebeten, das selbst in die Wege zu leiten.
Nun ist er richtig sauer geworden und hat meine Service-Einstellung in Zweifel gezogen und meinte, ich solle mal überlegen, ob ich bei ihm noch richtig sei.
Daraufhin habe ich an den Personalrat diese Bitte auf eine verbindliche rechtliche Auskunft gerichtet:
Sind wir verpflichtet, als abhängig Beschäftigte, private Bank-Zugangs-Daten unserer jeweiligen Vorgesetzten zu verarbeiten?
Die Antwort des Personalrats auf meine ausführlich gestellte Anfrage kam promt:
„… Die Weitergabe der persönlichen Bankdaten, sowie von Passwörtern sind eine Pflichtverletzung gegenüber dem Datenschutz. Jede/r Professor/Professorin haftet persönlich für die Folgen. Die Sekretärin muss diese Aufgaben nicht annehmen und kann ablehnen. Die Personalstelle steht ihr zur Seite! …“