Es gibt im Moment in diesem Beruf einen Tiefpunkt. Hochschulsekretärin hört sich ganz fein an. In den letzten Jahren ist dieses Berufsbild heruntergewirtschaftet worden, wie so vieles im sogenannten Öffentlichen Dienst.
Als ich vor 20 Jahren bei der FU aufhörte, hatte ich eine Vollzeitstelle und war in Vb eingruppiert, heute wäre das E9. Letztes Jahr kam ich zurück an die FU und erlebte folgendes: Ausgeschrieben waren lediglich halbe Stellen, Vergütungsgruppe E6 oder E7. Na gut, habe ich mir gedacht, aller Neu-Anfang ist schwer, versuchst Du es mal. Dann die zweite Überraschung: Als Wiederkehrerin wurde meine gesamte Berufserfahrung – immerhin 30 Jahre – verworfen. Als hätte jemand den Stöpsel gezogen, war mein Gehalt auf das Niveau einer Berufsanfängerin gesunken. Wie kann denn so etwas sein?
Hätte ich die finanziellen Bedingungen gekannt, so wäre ich sicherlich nicht in die Dienste der Universität zurückgekehrt.
Der Tarifvertrag erlaubt dieses Vorgehen ausdrücklich, nur kennt keine Bewerberin die entsprechende Klausel: Liegt eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit von 18 Monaten vor, so verfällt die zuvor erworbene Berufserfahrung vollständig. Nur zum Zwecke der „Personalgewinnung“ kann eine Ausnahme gemacht werden. Was für ein Irrsinn! Wer würde denn allen Ernstes mitten in einem Bewerbungsverfahren damit drohen, man könnte schon sagen „pokern“, die Stelle nicht anzunehmen, sofern keine Erfahrungsstufe XY herauskommt? Und wer, um alles in der Welt, ahnt denn, dass es so etwas überhaupt gibt, wie den Verfall jeglicher Berufserfahrung bei einer kurzen Unterbrechung von 18 Monaten. Verlernt einer das Radfahren oder das Schwimmen, wenn er 18 Monate kein Rad benutzt oder nicht im Swimming-Pool geplanscht hat? Aber Buchführung, Englisch und Französisch: das verlernt man! Es heißt in einer Protokollnotiz der Tarifverhandlungen, dass solche Vorkenntnisse für den Arbeitgeber „nicht mehr verwendbar“ seien.
Fassen wir zusammen: ich als Hochschulsekretärin hatte vor 20 Jahren eine Vollzeitstelle, zum Tarif von E9, in Erfahrungsstufe 4 oder sogar 6. Heute ist die Regel, dass Hochschulsekretärinnen Halbtagsstellen, Tarifgruppe E6 oder E7 in Erfahrungsstufe 1 haben, gleichgültig auf wie viel berufliche Erfahrungen sie verweisen können. Rechnerisch macht das einen Unterschied von 2.400€ aus; wohlgemerkt: die Differenz zwischen heute in 50%-Teilzeit mit brutto 1.051,28€ zum Gehalt in Vollzeit und der höheren Vergütungsgruppe sowie der korrekten Erfahrungsstufe 3.490,02€ (nach heutiger Tabelle).
Tatsächlich aber liegen Welten dazwischen: nämlich ob eine gut ausgebildete Frau von ihrem Job unabhängig leben kann. Von 1.051,28€ brutto kann sie es nicht.
Ihr bleibt nur, einen zweiten Teilzeitjob innerhalb der Universität anzunehmen. Nicht wenige Hochschulsekretärinnen tun dies. In der Konsequenz hasten diese Kolleginnen in ihrer Mittagspause durchs Gelände, statt sich eine Verschnaufpause zu gönnen. Sie werden von dem „Chef“ der einen Stelle während der Arbeitszeit in der anderen Stelle angesprochen, mal „eben kurz“ dies oder das zu erledigen, was unweigerlich zu Spannungen zwischen den beiden „Chefs“ führt. Diese Konflikte werden –wo sonst–auf dem Rücken der betreffenden Hochschulsekretärin ausgetragen.
Überdies ist dieser Job anstrengend. Die enorm individuell gestalteten Institute oder Lehrstühle (wie sie sich heute nennen) verlangen der Hochschulsekretärin einiges an Anpassungsvermögen und Geduld ab. Kaum einmal wird anerkannt, dass ohne sie, der Schnittstelle zum Verwaltungsapparat der Universität, gar nichts mehr läuft. Keine Reisekostenabrechnung, kein Drittmittelabruf, keine Bestellung von Schreibwaren, keine Konferenzorganisation würde in Gang gesetzt werden.
Heute mag die skandalöse Entwertung dieses Berufsbilds noch nicht so deutlich zutage treten, weil ja noch immer viele sog. Altbeschäftigte ihr gewohntes Gehalt weiter beziehen (Besitzstandswahrung genannt). Aber jede Stelle, die es neu zu besetzen gilt, wird hinuntergestuft. Und zwar, wie beschrieben, in mehrfacher Hinsicht:
⇒ durch die Abstufung der Entgeltgruppe von E8 oder E9 auf E7 oder sogar E6,
⇒ durch die Aberkennung der Erfahrungsstufen bei Neueinstellungen,
und nicht zuletzt
⇒ durch die Teilung von Voll- in Halbtagsstellen.
Widerstand ist da nicht zu erwarten. Wer in einen Betrieb hinein möchte, wird nicht mit Protesten seinen Einstand geben. Wie ich selbst, vor einem Jahr, schluckt man die Kröte und unterschreibt den Arbeitsvertrag; in der Hoffnung, später würde sich das Blatt wieder wenden.
Die Arbeitgeberin Universität könnte sich gezwungen sehen, ihre Praktiken zu überdenken. Allerdings erst, wenn sich tatsächlich einmal der so oft beschworene Personalmangel im Öffentlichen Dienst Berlins ab 2017 zeigt. Sie, die Universität, könnte zu einer fairen Vergütung dieser so wichtigen Berufsgruppe zurückkehren. Allerdings müssen wir dafür die Argumente schon heute vorbereiten, damit wir sie bei Bedarf aus der Schublade ziehen können.
Ein Gedanke zu „Eine Sekretärin ist nicht ein Idiot!“